Ciao sah-sbb
Grundsätzlich ist es immer am besten, trotzdem mit den bereits vorhandenen Billetten zu reisen. Nur wenn man tatsächlich auch mit den ursprünglich gekauften Billetten gereist ist hat man nach der Reise Anspruch auf die Entschädigung bei Verspätung (hier hättest du mindestens 50% zurückerhalten). Ansonsten wird es als Rücktritt vom Vertrag und Neukauf angesehen.
So hast du unter Umständen mehr für die neuen Billette bezahlt und erhältst zwar den Betrag der ursprünglich bezahlten Billette zurück, aber keine weiteren Entschädigungen.
Nimm bitte die neu gekauften Billette einfach noch als Nachweis mit an den Schalter, um die Rückerstattung zu beantragen.
Liebe Grüsse
Christian