Hallo zusammen
Gerne möchte ich einen Gedanken zu diesem Thema beitragen.
Einen Hund in der Schweiz zu halten, ist nicht günstig – und besonders dann, wenn man ihn auch für Freizeitaktivitäten mitnehmen möchte, entstehen schnell zusätzliche Kosten. Wenn zum Beispiel mehrere Leute aus dem Freundeskreis einmal pro Woche mit dem Hund in die Berge fährt, kostet das bereits rund 25 CHF pro Fahrt, also über 1’000 CHF pro Jahr.
Ich habe meinen Hund erst seit dem Wochenende, aber es ist gut möglich, dass er je nach Woche ein- bis zweimal unterwegs sein wird. Viele meiner Freunde arbeiten im Servicebereich, das heisst: sie haben oft unter der Woche frei, und die Betreuung werde ich gemeinsam organisieren.
Dazu kommen die regulären Kosten, die jeder Hundebesitzer tragen muss:
- Hundesteuer in vielen Gemeinden: 100–200 CHF pro Jahr
- Versicherung: 250–1’000 CHF pro Jahr, je nach Franchise und Selbstbehalt
- Obligatorische Trainingskurse
- Sonstige Unterhaltskosten
- Viel eigene Zeit und Verantwortung
Ich möchte Hunde nicht mit Kindern vergleichen, aber für viele Paare – gerade jene, die keine Kinder haben oder bekommen können – ist ein Hund ein wichtiger Teil der Familie und eine grosse Lebensfreude.
Zum Vergleich Kinder-Mitfahrkarte: 30 CHF pro Jahr
Das Problem beim heutigen Hunde-GA (350 CHF pro Jahr) ist, dass es nur auf eine einzelne Person ausgestellt wird. Das benachteiligt Familien, Paare oder Freundeskreise, die sich die Betreuung teilen.
Mein Vorschlag:
- Jahrespass: 190 CHF, danach 170 CHF (ähnlich einem ½‑Tax; bei mehreren Hunden entsprechend mehrfach)
- Monatspass: 45 CHF
- Hunde-Tageskarte: 15 CHF
- Stadtfahrten wie gewohnt zum ½‑Tax‑Preis (ca. 2–5 CHF)
Sehr wichtig wäre, dass der Jahrespass auf den Hund ausgestellt wird – nicht auf eine einzelne Person. Damit wären Familien, Paare oder Freunde, die sich die Betreuung teilen, nicht benachteiligt.
Der Pass könnte mit Foto, AMICUS-Eintrag und Chipnummer ausgestellt werden.
Ergänzende Überlegungen für Sicherheit für Hunde, die regelmässig im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, könnte man einige klare Rahmenbedingungen definieren:
Hunde aus dem Ausland sollten entweder
eine in der Schweiz gültige Haftpflichtversicherung nachweisen oder
für die Nutzung des ÖV eine zusätzliche Versicherungsprämie entrichten.
Für den Jahrespass könnte einmal pro Jahr ein kurzes Formular vom Tierarzt verlangt werden, in dem bestätigt wird, dass:
der Hund gut sozialisiert ist und sich Menschen gegenüber angemessen verhält
der Hund nicht übermässig ängstlich oder nervös ist
keine Medikamente verabreicht werden, die das Verhalten stark beeinflussen
aus tierärztlicher Sicht nichts gegen das Reisen im ÖV spricht
Diese Bestätigung könnte als Bestandteil der Bedingungen für Monats‑ und Jahrespass festgelegt werden.
So wäre sichergestellt, dass Hunde, die häufig im Zug und anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind, sowohl gesundheitlich wie auch vom Verhalten her geeignet sind – im Interesse von Fahrgästen, Personal und den Tieren selbst.