Ex-Bähnler
Dein Hinweis ist richtig, und die Antwort verdient Unterstützung. In der Schweiz haben Vernehmlassungen traditionell eine sehr hohe Bedeutung.
ABER: Es fragt sich, ob Einzelpersonen und z.B. auch KMU in der Lage sind, ihre Optik beim Fahrplanmachen zu weiten und die Konsequenzen zu sehen. Ich bezweifle, ob jemand bei allem guten Willen, einen prüfenswerten Vorschlag einzubringen, beim höchst komplexe Fahrplansystem Erfolg haben kann. Gibt es da nicht letztlich nur Enttäuschungen? Ich kenne die Problematik “Vevey-Puidoux Chexbres / R 7 umbennenen in S 7” nicht und schätze die Meinungsäusserung vom Weichensteller denn auch hoch ein, weil sie einem Bedürfnis von ihm entsprîcht und er an einer Änderung interessiert ist. Ich möchte lediglich auf die geringen Chancen einer Realisierung hinweisen. Abgesehen davon tritt auch die öffentliche Hand - konkret eine Stadt, eine Gemeinde oder ein Kanton - beim Fahrplamachen in Erscheinung, können die Gemeinwesen doch “Bestellungen” für bestimmte Verkehrsangebote unterbreiten, müssen dann aber auch bei Annahme der bestellten Verbindungen entsprechende Entschädigungen, Preise bezahlen. Vielleicht müsste man sich vermehrt an diese “Besteller” wenden - auch aus örtlicher Sicht.
Herzlichen Dank jenen, die sich um Änderungen bemühen und auch interessiert sind, Vorschläge einzubringen. Ihnen und allen anderen seien weiterhin angenehme SBB-Reisen gewünscht, ob R 7 oder S 7, ob IC oder IR, ob mit oder ob Verspätungen im Minutenbereich …
Aurelius