Nein - Die Kündigung kann immer nur per Ende eines Abojahres erfolgen - aber dies sollten Sie unbedingt tun.
Ausnahmen, die aber nicht auf Sie zutreffen:
-- Wenn Sie nahtlos von einem Halbtax auf ein GA wechseln, können Sie Ihr Halbtax vorzeitig kündigen.
-- Falls Sie aufgrund von nachgewiesener Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Tod) das Halbtax nicht mehr nützen können, können Sie es kündigen.
Ich wünsche einen guten Neustart im Ausland!
Quelle: https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/halbtax-kuendigen.html