Guten Morgen Jollag
Grundsätzlich gilt das Sparbillett ab da, wo man es gelöst hat. Sprich, der Transportvertrag beginnt in deinem Fall in Chur und nicht in Lenzerheide. Streng genommen hat der SBB Kondukteur recht.
Aber, bei verspäteter Ankunft eines anderen ÖV-Unternehmens wird Kulanz angeboten. Jedoch nicht so, wenn andere Transportmittel (Privatauto, Flug) die Ursache für die Verspätung sind.
Viele Grüsse
Roland