Hallo Geugioka60
Das mit dem Geschäfts-Handy ist ein guter Punkt. Ja, man kann fast alles digitalisieren. Aber deine Frage zählt nun nicht wirklich zu den häufigsten Themen.
Hast du sie mal per Live-Chat gestellt?
Meine persönliche Antwort wäre: Du bekommst bei einer Kündigung de GA eine anteilmässige Gutschrift für die nicht benützte Zeit. Mit welchen Zahlungsmitteln du dein GA gekauft hast spielt dabei keine Rolle. Also wird auch der mit Coupon bezahlte Betrag (anteilmässig) zurückerstattet.
Ja. Ich habe mal bei der SBB gearbeitet (von 1974 - 1980). Und nun engagiere ich mich ehrenamtlich (als ÖV-Kunde) für andere SBB-Kunden.
Ich wünsche dir einen schönen Abend und grüsse dich.
Reto