Hallo Heuckiogeuy82
Ja, die Kindermitfahrkarte gilt für jeweils 1 Begleitperson. Diese muss beim Kauf namentlich genannt werden.
Hat die jeweilige Begleitperson keinen SwissPass, muss sie, zusätzlich zum Fahrausweis, stets ein amtliches Dokument (ID/Pass) mitführen, damit die Berechtigung geprüft werden kann.
Auf dem SwissPass des Kindes können zeitgleich mehrere Kindermitfahrkarten gespeichert werden.
Viele Grüsse
Roland