Hallo liebe SBB-Community
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dieses Thema hier im SBB-Community Forum am richtigen Ort ist, da es primär um TGV Lyria geht. Falls nicht, gerne löschen. Auch ist die Fragestellung eher theoretischer Natur, sie interessiert mich dennoch.
Ausgangslage:
Seit der Einstellung der EC-Verbindungen Vauban und Iris gibt es auf der Relation Luxemburg / Thionville / Metz → Basel / Zürich am Morgen eine recht komfortable Alternative:
Mit dem TGV nach Mulhouse (Ankunft 09:53) und dort Umstieg in den aus Paris kommenden TGV Lyria (Abfahrt 10:06).
Für Reisende mit einem GA ergibt sich dabei eine etwas kuriose Situation:
Über SNCF Connect lässt das GA als Ermässigung angeben und so eine flexible Fahrkarte für 44.10 € kaufen. Diese wäre bis 30 Minuten nach Abfahrt vollständig stornierbar.
Gedankenspiel:
Die Fahrzeit zwischen Mulhouse und Basel beträgt mit dem TGV nur rund 20 Minuten. Theoretisch wäre es also möglich,
- mit diesem Ticket von Mulhouse nach Basel zu fahren,
- das Ticket in Basel zu stornieren (vorausgesetzt, es fand keine Kontrolle statt),
- und bei einer Kontrolle auf dem Abschnitt Basel → Zürich lediglich das GA vorzuweisen.
Meine Frage:
Könnte das Zugpersonal in einem solchen Fall nachträglich noch eine Fahrpreisnacherhebung für den Abschnitt Mulhouse → Basel ausstellen?
Für den kontrollierten Abschnitt (Basel → Zürich) wäre ja ein gültiger Fahrausweis vorhanden.
PS:
In der Praxis würde man natürlich einfach den nachfolgenden TER von Mulhouse nach Basel nehmen und dort regulär umsteigen – es geht mir hier wirklich nur um die theoretische Betrachtung.
Danke für eure Einschätzungen!