Kurz vorweg: @RolandP hat mit der Antwort zuvor natürlich schon recht und ich äussere mich jetzt als ältere Person, wie ich die SBB vor 50-70 Jahren her schon kenne: Ich stütze mich jetzt auf ein Gewohnheitsrecht ab. Es ist die Zeit, wo der Abschied am Bahnhof für längere Zeit war und der Kontakt nicht 5 Min später am Handy hergestellt werden konnte. Die Begleitung zum Bahnhof war Normalfall. Für die durchfahrenden Züge - und das war sicher in 95% der Fälle so, gab es Wartsäle in 1. und 2. Kl. und da nahmen natürlich auch Begleiter Platz - auch wenn man auf eine Ankunft wartete.
-- Das Warten im Zug kannte ich nur in wenigen Fällen bei Startbahnhöfen z.B. Kopfbahnhof Zürich HB: Zug steht bereits dort, der Reisende nimmt Platz und der Begleiter setzt sich bei kaltem Wetter zu ihm bis kurz vor Abfahrt des Zuges - behindert wurde niemand. In der warmen Jahreszeit war die Begleitung draussen, der Reisende zog das Fenster runter und letzte Worte und anschliessend winken bei der Abfahrt war bei offenem Fenster fast der Normalfall…
-- Die Standzeit wurde natürlich nie interpretiert um das WC zu nutzen (überhaupt war damals dies nur beim Fahren im freien Gelände gestattet) und für ein Nickerchen schon gar nicht!
Die Standzeit des Zuges wurde schon früher bei kaltem Wetter für die Verabschiedung eines Reisenden genutzt und ich denke mir, gegen eine solche heute relativ seltene Nutzung hat die SBB auch keine Einwände, sofern dadurch nicht Reisende behindert (=Platzmangel) werden.