Hallo hey
Jeder GA-Vertrag kann (nach der Mindestlaufzeit von 6 Monaten) mit den vertraglichen Fristen (siehe hier) gekündigt werden.
Bei deinem Sohn macht die Kündigung seines GA auf Ende des 11. Monats Sinn. Eine Kündigung des Basis-GA ist nicht notwendig. Danach kann er ein neues Jugend-GA kaufen (wieder mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten).
Der erste Geltungstag muss spätesten 1 Tag vor seinem 25. Geburtstag sein.
Viele Grüsse
Reto