In DE verfällt die Zugbindung, wenn man den Anschlusszug wegen Verspätung des Zuges, in dem man gerade sitzt, verpasst. Das gilt nur für die gebuchte durchgehende Verbindung, daher ist es wichtig, die Verbindungen möglichst durchgehend zu buchen, egal ob bei den SBB oder bei der DB. Für Erstattungen ist der Herausgeber / Verkäufer des Tickets zuständig, nach dessen Verfahren ist der Anspruch auf Erstattung anzumelden. In DE geben die Zugbegleiter Umschläge mit den Antragsformularen aus, wenn die Verspätung ausreichend lang ist (meines Wissens über 60 min). Der Anspruch kann bei DB-Tickets auch in der DB-App angemeldet werden, allerdings erst am Ende der Fahrt.
Alles schon ausprobiert, es funktioniert 😅Und ich bin bisher immer am gleichen Tag noch dort angekommen, wo ich hin wollte.
PS: Es gibt da noch einen Trick, wie man billig mit schnellen Zügen durchs Land kommt: mit DB-Sparbilletten knapp planen (im Rahmen dessen, was der Fahrplan hergibt) und darauf spekulieren, dass beizeiten ein Zug so viel Verspätung hat, dass man die nächste mögliche Verbindung nehmen kann, dann offiziell ohne Zugbindung. Sitzplätze könnten dann aber knapp werden. Ist aber eher etwas für Leute mit Sinn für das Abenteuer beim Reisen. Das habe ich allerdings noch nicht freiwillig und willentlich ausprobiert 😇 .