“Auf und davon”… 😀… in Anlehnung an die gleichnamige Fernsehserie ist kein Grund auf eine vorzeitige “ Kündigung mit Rückvergütung ”. Dies ist nur in sehr speziellen Fällen möglich:
" Falls Sie aufgrund von nachgewiesener Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Tod) das Halbtax nicht mehr nützen können, können Sie es kündigen.
Um zu wissen, wie Sie vorgehen müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Seite. "
Quelle: https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/meine-abos/halbtax-kuendigen.html#anchor5 (=weitere Fragen)
Aber trotz des “Auf und davon” sollte man das Halbtax wegen der automatischen Erneuerung vor der Abreise kündigen - am besten geht man dann an einem bedienten Schalter der SBB mit dem Halbtax vorbei und teilt dies mit.
Ich wünsche einen guten und reibungslosen Neubeginn in der neuen Heimat!