barago65 Guten Tag Mein Sohn hat einen Fundgegenstand, den er abholen kann. Kann ich das als seine Stellvertretung das übernehmen? Brauche ich dazu eine Vollmacht oder Ähnliches? Gruss R. Baumann
DafineM Hallo barago65 Vielen Dank für deine Anfrage. Du darfst nur mit einer Vollmachtserklärung deines Sohnes das Fundgegenstand für ihn abholen. Weitere Informationen findest du auf folgendem Link: Fragen und Antworten zum SBB Fundbüro | SBB Hilfe & Kontakt Ich wünsche dir ein angenehmes Wochenende. Gruss, DafineM