Das kommt leider häufiger vor. Bezahlen musst Du selbstverständlich nicht, da man Deine Schuld beweisen muss und nicht Du Deine Unschuld. Aber ich würde, um der SBB unnötigen Aufwand zu ersparen, so schnell wie möglich den Sachverhalt der zuständigen Stelle erklären. Die SBB wird Strafanzeige gegen unbekannt stellen und evtl. ist noch jetzt noch Videomaterial verfügbar. Deshalb schnell reagieren.
Falls trotzdem eine Betreibung eingeleitet wird, musst Du unbedingt Rechtsvorschlag erheben.
Ich würde mir, falls möglich, noch ein paar Notizen machen, wo Du zum fraglichen Zeitpunkt gewesen bist und allenfalls Kassenzettel aus diesem Zeitraum aufbewahren. Wie zuvor erwähnt, musst Du nicht Deine Unschuld beweisen, aber wenn Du es einfach kannst, ist es für beide Seiten einfacher.