Hallo Zefioprio88
Über die Sinnhaftigkeit dieser Voraussetzung kann man natürlich unterschiedlicher Ansicht sein. Aber sie ist ein Bestandteil des Vertrages beim Kauf der Gemeindetageskarten. Solche klaren Bestimmungen haben den Vorteil, dass sie in jedem Fall gleich gehandhabt werden.
Entweder man kann ein Reiseunfähigkeitszeugnis vorlegen oder nicht. Dann muss man nicht über Rampen, Lifte, Umwege etc. diskutieren.
Ich verstehe deinen Unmut aber auch die SBB. Letztlich ist es aber (zu ungunsten der Reisenden) so im Tarif festgelegt. Das nennt man dann „Doppeltes Pech“.
Viele Grüsse
Reto
PS. Auch mit dem Reiseunfähigkeitszeugnis würde nur eine der beiden Spartageskarte erstattet.
