Vielleicht hat sich deine Hinterlegung mit der Ausstellung der neuen Rechnung überschnitten (kann sein wenn du das GA eher knapp vor Ablauf bzw. neuer Rechnung hinterlegst), siehe offizielle Info auf der SBB Seite: Die Gutschrift für die hinterlegten Tage wird bei Ihrer nächsten GA-Rechnung nach Hinterlegungsende angerechnet. Bitte beachten Sie, dass dies je nach Abo erst nach einem Jahr sein kann. Bei einer GA-Kündigung wird das Guthaben auf Ihr Konto überwiesen – eine Barauszahlung ist nicht möglich. Wir berechnen die Gutschrift wie folgt: GA-Kaufpreis durch 365 Tage mal Anzahl hinterlegter Tage (auf den nächsten Franken abgerundet).
Haben Sie bereits eine Rechnung für Ihr GA erhalten, müssen Sie diese vollumfänglich gemäss dem Betrag auf dem Einzahlungsschein bezahlen. Das Guthaben für die hinterlegten Tage erhalten Sie auf der nächsten oder übernächsten Rechnung gutgeschrieben. Diese Anrechnung der Gutschrift erfolgt automatisch und Sie müssen nichts unternehmen.