Hallo Brocki
Der Kondukteur hat insofern recht, da grundsätzlich Retourfahrten mit VIA-Billetten gemäss Tarif nicht erlaubt sind. Es ist nicht erlaubt und nicht möglich, ein Retourbillett mit VIA-Fahrten zu erstellen, bei dem eine Haltekante zweimal angefahren wird.

Ein Billett wie du es gekauft hast, ist nur möglich, wenn du als Reiseweg den Rückweg über eine andere Strecke als der Hinweg wählst. Ansonsten gibt das System einen Fehler aus und der Kauf ist nicht möglich. Sprich, du musst die S3 für die Hinfahrt und den IR37 für die Rückfahrt wählen, nur dann kannst du das Billett kaufen. Geht der Weg zweimal mit der S3/S29 via Olten, ist der Kauf nicht möglich.
Und, mit deinem Billett bezahlst du im Grunde zu wenig. Allerdings: Wenn das System den Kauf erlaubt, dann ist es für die Fahrt gültig. Dies steht so im Tarif 601. Der Fehlbetrag wird nicht nacherhoben.

Wichtig ist: das U-Abo kannst du nur anrechnen, wenn der Zug im TNW nochmals anhält.
Viele Grüsse
Roland