Bist Du sicher, dass es um den Vorfall von vor zwei Tagen geht? Denn innerhalb dieser Zeit dürften niemals so hohe Verzugszinsen zustande kommen und auch die Mahnung wäre etwas gar früh dran.
Falls es wirklich um den Vorfall geht, würde ich an Deiner Stelle die Rechnung ohne Spesen und Zinsen bezahlen. Für die Forderung von Mahnspesen muss der Gläubiger beweisen können, dass man die Rechnung erhalten hat.