Selü Zeme!
Ich hatte vor kurzem dem BAV ein Mail geschrieben. Das BAV konnte mir aber nicht wirklich weiterhelfen… Hier die Kopie:
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe eine Eisenbahnkonzessionsrechtliche Frage an das BAV/UVEK. Ich möchte gerne eine Interessengemeinschaft gründen die zum Ziel hat eine Eisenbahnfernverkehrsverbindung von Interlaken Ost über Basel nach London St Pancras oder London Stratford zu erschaffen. Dabei sollte die Fahrzeit zwischen Basel und London 4 bis maximal 5 Stunden liegen. Alles hängt aber davon ab ob das Projekt beim BAV überhaupt umsetzbar und Zulassungsfähig wäre, und man die Fernverkehrskonzession mit der SBB teilen könnte.
Die Idee lässt sich „provisorisch" in ein Paar Sätzen zusammensetzen:
Wegen des Verkehrsaufkommens aber auch des Gesetzes wegen fast nicht möglich ist eine zusätzliche Trasse zwischen Interlaken und Basel zu bekommen möchten wir im Takt des Intercity 61 Basel- Interlaken Ost, dem Streckennetz der SBB zu verkehren, und je nach Frequenzaufkommen alle 2 Stunden diesen zu „ersetzen“ und so in den Takt integriert bis nach Großbritannien fahren.
Der Zug, die Verbindung, sollte von Interlaken bis Basel SBB wie ein normaler Intercity verkehren und dann auf der LGV Rhin- Rhone ohne über die Interconnection Est, also die Umfahrung von Paris, ohne halt in Frankreich durch den Eurotunnel bis nach London fahren, um viel Zeit zu sparen.
Bei der Finanzierung des Projektes müsste man dem Schweizer Parlament, unter der Bedingung der Zuslassungsfähigkeit durch die Behörden, natürlich auch jene der anderen Länder, eine Motion, mithilfe von dem Projekt zugewandten Politikern, stellen bei dem es ca. 300 Mio CHF für ca. 8, 320 km/h schnelle Hochgeschwindigkeitszüge die auf dem Netzen in der Schweiz, Frankreich, Großbritannien und Deutschland eine Zulassung bekommen sollten. Finanziert könnte es durch den Bahninfrastrukturfonds BIF werden.
Das Ziel wäre auch die Geldaufwände möglichst klein zu hallten. Das heisst dass in der Anfangsphase nur eine Strecke bedient wird und kein Flügelzug-Betrieb nach Zürich statt findet, sondern die Verbindung nur ins Berner Oberland führt um die attraktive Touristendestination umsteigefrei direkt anzubinden.
Der Kleinunterhalt der Züge könnte im BLS Revisionswerk Bönigen stattfinden. Dies alles natürlich unter der Absprache und Zustimmung der BLS, was dort wahrscheinlich bauliche Massnahmen erfordert.
Das Projekt steht und fällt auch mit der Zusammenarbeit der Behörden, der BLS und der SBB.
Das Vorbild dieses Projekt ist die Firma Italo NTV S.p.A. die mehrere HS Verbindungen neben der Staatlichen Italienischen Eisenbahn hochrentabel betreibt.
Es scheint nicht der Fall zu sein dass die SBB oder BLS Interesse an einer Hochgeschwindigkeitsverbindung zwischen der Schweiz und Großbritannien gezeigt hat. Es scheint als legen sie den Fokus auf die Alpentransversalen. Es kann aber trotzdem sehr attraktiv für die Schweiz sein über eine dritte neugegründete Firma solch ein Projekt aufzugleisen, zu verwirklichen und gewinnbringend zu vermarkten.
Die Interessengemeinschaft die gegründet wird, sollte sich bei Erfolg des Projektes in eine selbsttragende, gewinnbringende Firma Umwandeln die dann im Kanton Bern steuern bezahlt, und so die Investitionen der geschaffenen Infrastruktur langfristig zurückbezahlt.
Kurzgesagt: Ist solch ein aus der Sicht der Schweiz Zulassungsfähig? Wäre eine Mitbenutzung der Fernverkehrskonzession der SBB auf der genannten Linie eine machbare Option? Es sind zwar viele Fragen nicht beantwortet (zb. Grenzkontrollen) aber wenn man diese mal ausblendet würde, wäre dieses Projekt realistisch? Ist es möglich mit erheblichem Aufwand und Anstrengung dieses Projekt umzusetzen und zu verwirklichen?
Freundliche Grüsse
Tim Ritschard, Lokführer (25)