Hallo Iw
Grundsätzlich ist es möglich, das GA zu künden und einen Monat später einen neuen Vertrag abzuschliessen. Wie auch beim Halbtax gilt die Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus. Künden kannst du das Abo in deinem Kundenkonto auf www.swisspass.ch
Ich empfehle dir aber eher, dein GA zu hinterlegen. Du kannst das GA jedes Jahr maximal 30 Tage hinterlegen. Das Abo ist in dieser Zeit gesperrt. Nachdem die Hinterlegung abeschlossen und das GA wieder gültig ist, wird die Gutschrift berechnet und der Betrag, der dir zusteht, wird von der nächsten Rechnung abgezogen. Du kannst die Hinterlegung online unter swisspass.ch in Auftrag geben. Klicke dafür auf das Register «Abos» und «Hinterlegungsdetails». Solltest du das GA früher wieder brauchen, als erwartet, kannst du die Dauer der Hinterlegung jederzeit anpassen (mindestens 5 und maximal 30 Tage).
Ich wünsche dir einen angenehmen Nachmittag.
Gruss, RahelW