Hallo schlatti4
Nach den ersten sechs Monaten (Mindestvertragsdauer von sechs Monaten - gilt nur im ersten Jahr), kann deine Tochter ihr GA per Ende jedes Abomonats künden. Das gilt auch, wenn Sie die Rechnung nur einmal im Jahr erhält. Die Kündigung muss spätestens ein Abomonat vor dem gewünschten Kündigungstermin bei uns eintreffen.
Pro benutzten Monat verrechnen wir 9 Prozent des Kaufpreises und einen Selbstbehalt von 10 Franken.
Weitere Infos zum Thema findest du hier.
Ich wünsche dir einen angenehmen Nachmittag.
Gruss, RahelW