Lieber Nic Nic_Ada
Deine Idee ist gut, aber am falschen Ort platziert. Die Idee müsstest du bei der Armee anbringen.
Der Marschbefehl ist ein Militärdokument und nicht ein Fahrausweis des öffentlichen Verkehrs. Der für die Fahrausweiskontrolle relevante Teil beschränkt sich auf den linken unteren Abschnitt. Dass eine digitale Version, mit QR Code für die Kontrolle zeitgemässer wäre, da hast du recht. Jedoch gehe ich davon aus, dass auch die Armee darauf besteht, dass du ihn für interne Zwecke ausdruckst. Ich war vor 15 Jahren das letzte Mal im Dienst, vielleicht haben sich die Zeiten geändert.
Die Tarifbestimmungen besagen: Der Marschbefehl muss physisch vorhanden sein. Auf elektronischen Geräten angezeigte Marschbefehle sind nicht gültig.
Die Kundenbegleitenden handeln richtig, wenn sie den Marschbefehl in physischer Form verlangen.
Ich empfehle dir, auf eine Diskussion mit den Kundenbegleitenden zu verzichten; sie wenden lediglich die Bestimmungen an. Wenn du dich nicht an diese hältst, riskierst du ein Armee-Verfahren, denn die Kundenbegleitenden sind berechtigt, dich zu melden.
Gruss,
Roland