uebe
Hallo uebe, sorry für die späte Rückmeldung. Ich muss mich erst zurechfinden, wie ich antworten kann….
Hat sich mittlerweile geklärt. Die Meldung betrifft Strecken vom Ausland in die Schweiz. Nicht-Schweizer zahlen dabei einen reduzierten Steuersatz, daher gilt das Ticket dann streng genommen nur, wenn man das nachweisen kann. Für nicht Sachkundige ist der Hinweis leider eher verwirrend, da könnte man eine bessere Formulierung finden, die auch nicht eingeweihte verstehen.
vielen Dank und bis zum nächsten mal…
Gruß, Velo1