Hallo svensj
Die Wegevorschrift der Gruppenbillette lautet analog dem Einzelreiseverkehr. Ausgenommen sind Gemeinschaftsstrecken gemäss den Vorschriften für die Beförderung von Personen über Gemeinschaftsstrecken (605), auf denen das Gruppenbillett ausgeschlossen ist.
Das heisst, die Gruppe muss am selben Ort einsteigen.
Nur der Reiseleiter, welches das Gruppenbillett mit sich führt, könnte alleine zum Treffpunkt reisen und die anderen Reisenden müssten dann zusätzlich ein Billett lösen.
Ich wünsche dir alles Gute.
Gruss, DafineM