Hallo mandey
Die Bestimmung ist eindeutig: In der 1. Klasse darf sich nur aufhalten, wer für diese ein gültiges Ticket oder Abo besitzt. Ausnahme: wenn es das Zugpersonal erlaubt. Alle andern Reisenden in der überfüllten 2. Klasse kennen offenbar die Regeln und halten sich daran.
Der Kontrolleur war kulant. Er hätte dich als Reisender mit teilgültigem Fahrausweis büssen können
Es gibt Wagen, bei denen der Eingangsbereich nicht zur 1. Klasse zählt. Diese Eingangsbereiche sind an der gelben Markierung (1.Klasse) am Boden bei der Treppe erkennbar.
Wenn es erlaubt wäre, sich mit einem 2. Klasse-Billett in der 1. Klasse aufzuhalten, dann würden sehr bald Dutzende dort stehen, z.B. um Ihre Anschlüsse schneller erreichen zu können.
Dass andere Kontrolleure nicht so streng waren berechtigt nicht zur Annahme, dass es erlaubt ist. Ich finde auch, dass Ausnahmen möglich sein sollen. Sie müssten aber als Ausnahme deklariert werden. Andernfalls gehen die Reisenden nämlich fälschlicherweise von einem Anrecht aus.
Betreffend dem Verhalten des Konrolleurs und des ständig überfüllten Zuges kannst du dich beim Kundendienst hier beschweren.
15 Minuten früher gibt es übrigens eine S-Bahn von Baden nach Zürich, die vielleicht weniger voll ist und 9 Minuten früher in Zürich ankommt, sodass du auch allenfalls vom hintersten Bahn-Wagen rechtzeitig deinen Anschluss erreichen solltest.
Gruss, Reto