Hallo hhaener
Das Halbtax ist immer für 1 Jahr gültig, und man kann es in der Regel nicht vorher kündigen.
Ausnahme:
Falls du jedoch von deinem Hausarzt ein Arztzeugnis mit dem Titel „Reiseunfähigkeit 100%" besorgen kannst unddein Hausarzt die Daten von wann bis wann z.B. bis auf weiteres, du reiseunfähig bist einträgt, dann könnte man das Halbtax auch rückwirkend kündigen.
Beachte folgendes dabei:
- Das Reiseunfähigkeitszeugnis muss nach spätestens 30 Tage nach Austellung vom Hausarzt im SBB Contact Center eingetroffen sein.
- Es werden keine Arztzeugnisse mit „Arbeitsunfähigkeit" akzeptiert, weil man trotzdem reisen kann, wenn man keine Arbeit hat.
- Notiere zusätzlich deine IBAN Nummer auf dem Arztzeugnis, so erhälst du schneller den Restbetrag gutgeschrieben auf deinem Bankkonto
Ich wünsche dir gute Erholung und gute Gesundheit für die Zukunft!
Freundliche Grüsse
Alban