Es funktioniert auch bei der SBB Mobile (rot) - allerdings “um alle Ecken”. Voraussetzung ist natürlich ein gewisses Vertrauensverhältnis zum Kind, weil bei dieser Vorgangsweise das Kind eigenmächtig auch andere gültige Billette lösen kann. Weil bei elektronischen Billetten bei der Kontrolle der Ausweis verlangt werden kann, MUSS Ihre Tochter z.B. die ID bei sich haben.
-- Sie haben auf Ihrem Handy die SBB Mobile mit Ihren SwissPass installiert - natürlich mit Ihrem eigenen Zahlungsmittel
-- Das exakt Gleiche machen Sie auf dem Handy Ihrer Tochter- dort ist dann bei Billette&SwissPass Ihr SwissPass und bei Einstellungen Zahlungsmittel Ihre Einstellung
-- Bei Einstellungen-Reisende sind Sie eingeloggter Benutzer - Die Tochter trägt unter Mitreisende den eigenen Namen, Vornamen und Geburtsdatum ein
-- Tochter gibt Strecke ein, die ½ über 19CHF oder 1/1 über 38CHF kostet z.B. Zürich - Bern, dann unten auf Billette ab 25.50 (bei diesem Beispiel) tippen
-- Reisende bearbeiten (oben rechts) Ihren Namen ausklinken - den Namen der Tochter anklicken - dann übernehmen anklicken
-- Es erscheint zuoberst die Kinder-Tageskarte Ihrer Tochter und unten Billett für 19CHF kaufen
Mit diesem System: Ihren Namen ausklinken - den Namen der Tochter anklicken kann Ihre Tochter auch beliebige andere Inland-Tickets auf Ihr Risiko kaufen - **Wichtig: die Billette müssen zwingend immer auf den Namen der Tochter lauten = Mitreisende Tochter muss IMMER angeklickt werden und Sie ausgeklickt werden. Reisen ohne eingeloggten Benutzer sind zulässig, aber die Tochter darf nie mit einem Billett auf Ihren Namen fahren, auch wenn der Preis gleich ist (z.B. Sie haben Halbtax) Das Billett kommt auf Ihr Email!
Wichtig** ist zusätzlich, dass Ihre Tochter sich ausweisen kann: Pass, Identitätskarte oder den eigenen SwissPass - ist aber eine generelle Vorschrift bei elektronischen Billetten:
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/produkte-services/billette/schweiz/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html
Anmerkung zu den Bestimmungen zur Ausweispflicht: Diese ist deshalb so streng ausgelegt, weil elektronische Billette im Gegensatz zu Billetten auf Wertpapier relativ leicht weitergegeben oder dupliziert werden können. Der Absatz 3 “Billette für Kinder, Hunde und Velos müssen auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die das Kind/den Hund/das Velo begleitet, lauten.” ist als Vereinfachung auszulegen, wenn Sie z.B. mit einem Kind reisen und nur für sich einen Ausweis dabei haben - nicht jedoch für das Kind… darum auch der etwas komisch wirkende Vergleich mit Velo und Hund. Allerdings können auf diese Weise auch keine Kinder-Tageskarten gekauft werden (=werden gar nicht angezeigt), weil Sie selber über 16 Jahre alt sind…. Dann braucht es 2 Kaufvorgänge mit eben diesem ausklinken des eingeloggten Benutzers…
Nochmals: Ihre Tochter muss bei Billetten unbedingt exakt vorgehen: Ihr Name (=eingeloggter Benutzer) ausklinken - den eigenen Namen (=Ihre Tochter) anklicken… damit Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen - wie dieser Fall zeigt: https://www.srf.ch/news/panorama/falsches-oev-ticket-sbb-krebst-nach-strafantrag-gegen-teenager-zurueck
Ich hoffe, dieses komplexe Thema einigermassen verständlich erklärt zu haben.