Hallo, mal direkt gefragt: Was wäre die Konsequenz, wenn man einen Elektroroller (begrenzt auf 45 km/h, kein Verbrennermotor) in den Zug mitnehmen würde (ausschliesslich im Regionalverkehr und nur während Randzeiten)?
Ich habe einerseits bei einer Kontrolleurin und andererseits im SBB Contact Center diesbezüglich nachgefragt und zweimal wurde mir gesagt, dass dies verboten sei, da man so die Gänge zu den Notausgängen versperren würde. Eine Möglichkeit für eine offizielle Ausnahmebewilligung für eine solche Mitnahme während Randzeiten gibt es nicht. Was aber, wenn man das trotzdem machen würde und es ein Kontrolleur sieht?
Riskiert man schon eine Strafanzeige oder beläuft es sich nur auf eine Busse (wie hoch)? Oder wird man jeweils einfach nur des Zuges verwiesen?