Hallo Retus
Die ÖV-Unternehmen sind verpflichtet, Reisende gleichentags an ihr Ziel (Endziel auf der Fahrkarte) zu bringen – dies auch mit mehrmaligem Umsteigen oder über einen Umweg. Entschädigungen wegen verpasster Fluganschlüsse, Theatervorstellungen, Konzerte, Arbeitsausfall, Prüfungen usw. sind hingegen im Personenbeförderungsgesetz nicht vorgeschrieben.
Du kannst dir einen entsprechenden Verspätungsnachweis hier ziehen: Verspätungsbestätigung selbst anfordern | SBB
Weitere Informationen findest du hier: Rückerstattung & Entschädigung bei Verspätung | SBB Hilfe & Kontakt.
Obwohl ich dein Dilemma verstehe, hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Entschädigung, denn die Logistikbasis der Armee (LBA) übernimmt deine Fahrkosten. Ich an deiner Stelle würde mit der Physio sprechen, ob sie kulant sein können, wenn es sich dabei um das erste Mal handelt. Wenn du mit der Leistung der SBB unzufrieden bist, kannst du dies dem Kundendienst kundtun, vielleicht erwirkst du damit ein gewisses Entgegenkommen - ohne Gewähr: Reklamationen und Beschwerden | SBB Hilfe & Kontakt
Viele Grüsse
Roland