Bei verschiedenen Bergbahnen (Gondelbahnen) ist das GA gültig, bei anderen wird trotzdem die Hälfte des Preises verlangt.
Kann ich davon ausgehen, dass wenn das GA gültig ist, auch das Ausflugsabo akzeptiert wird? Also für das Benutzen der Bergbahn (Gondelbahn) dann keine zusätzlichen Kosten entstehen?