Ja- das geht. Sie kann das neue Ausflugsabo auch erst nutzen, wenn das bisherige Ausflugsabo verbraucht ist (=spätestens November 2022).
Ich würde eine neues Abo jetzt noch in der Aktionszeit lösen mit Start erster Gültigkeitstag = 31. Juli 2022 bis Letzter Gültigkeitstag 30. Juli 2023.
Das Aktions-Angebot gilt vom 20. Juni bis 31. Juli 2022, d.h. man kann es schon morgen kaufen und in den Optionen gültig ab… den 31.7.2022 setzen (oder am bedienten SBB-Schalter kaufen und dies dort mündlich mitteilen). Das Abo ist dann sofort sichtbar, aber im Abostatus steht dann “noch nicht gültig” und wichtig: der graue Balken unten mit “Tage verwalten” ist noch nicht sichtbar. Dies ändert sich dann am 31.7.2022: Abostatus = gültig, sowie grauer Balken mit “Tage verwalten” sichtbar und natürlich auch Zugang.
https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/ausflugs-abo.html Im letzten Satz steht ja “Der erste Geltungstag des Ausflugs-Abos muss innerhalb des Aktionszeitraums liegen.”
Der 1. Geltungstag ist ein Begriff, den alle Bahnen (auch DB, ÖBB) benutzen und ist zu übersetzen mit 1. Gültigkeitstag…. heisst also nicht 1. Reisetag oder 1. Benutzungstag. Demzufolge wird auch das gültige Jahr nicht von der 1. Benutzung gerechnet, sondern vom 1. Gültigkeitstag, d.h. spätester Zeitpunkt: 31.7.2022 bis 30.7.2023!