Ich betone KORREKT, wenn die Kinder keine amtlichen Ausweise haben und alles kurzfristig ist…
Wenn ich die AGB zur Nutzung der elektronischen Billette zu Rate ziehe steht unter Bestimmungen zur Ausweispflicht im 3. Abschnitt folgendes:
“ Billette für Kinder, Hunde und Velos müssen auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die das Kind/den Hund/das Velo begleitet, lauten.”
siehe hier: https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/produkte-services/billette/schweiz/allgemeine-geschaeftsbedingungen.html
Wenn ich dies aber mache und mein Geburtsdatum (= Person die das Kind begleitet) eingebe und ich logischerweise über 16 bin, wird mir gar keine Kindertageskarte angezeigt.
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Jetzt könnte ich den Namen der Kindes und das Geburtsdatum des Kindes eingeben und voilà: Die Kindertageskarte wird mir korrekt angezeigt und ich könnte sie lösen. Soweit so gut - aber jetzt lese ich unter Bestimmungen zur Ausweispflicht im 1. Abschnitt folgendes:
“Bei der Kontrolle von elektronischen Billetten besteht eine Ausweispflicht. Diese Billette sind daher personengebunden und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden, gültigen, amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte).”
Ist dies nicht ein Widerspruch in sich und eine Benachteiligung des Menschen gegenüber dem Hund und dem Velo (um es etwas pointiert zu sagen), denn diese Regelungen zur Ausweispflicht im Falle elektronischer Billette wurden sicher wegen möglichen Missbräuchen gemacht und diese würden sowohl auf Kind, Hund und Velo zutreffen…
Lösungsvorschläge an die SBB: -- Kinder von der Ausweispflicht ausnehmen - wie es logischerweise bei Hunden und Velos auch ist
-- Die Kindertageskarte auch bei Geburtsdaten über 16 anzeigen - event. Hinweis, dass nur wenn unter 16
Bis es soweit ist, kaufe wir als Grosseltern die Kindertageskarte in Papierform am Schalter….