Ich habe an einem SBB Schalter ein internationales Sparbillet St. Gallen-Osnabrück gekauft. Auf Grund der Verspätung des Zuges St. Gallen-Memmingen (1. Umsteiger) bekam ich die Folgeanschlüsse nicht mehr und kam statt um 18:21 erst um 21:45 in Osnabrück an.
Steht mir hier auf Grund der über 3-stündigen Verspätung eine Teilrückerstattung zu und fslls ja, wer ist dafür zuständig?
Vielen Dank!