Die Juniorkarte ist sehr wohl ein Fahrausweis des Kindes, aber nur gültig in Begleitung eines Elternteils…
Aber Sie haben Recht: dieser Paradigmenwechsel bei der Juniorkarte und Kinder-Mitfahrkarte von den Eltern, Grosseltern väterlicherseits, Grosseltern mütterlicherseits, Gotte und Götti hin zum SwissPass des Kindes von anfangs Jahr ist schon etwas verwirrend und hat in Ausnahmefällen schon Konfliktstoff - besonders bei geschiedenen Eltern…
Ja, da könnten gut und gerne 8 Personen in Ausnahmefällen auf 1 Karte zugreifen wollen… na, ja zu 1 physische Karte könnte man noch 3 in digitaler Form auf dem jeweils eigenen Handy installieren, aber dann könnte vom Kontrolleur auch der Ausweis des Kindes verlangt werden und diesen gibt’s bekanntlich auch nur 1 Mal…
In meiner Jugendzeit gab es Schlüsselkinder (mit umgehängten Hausschlüssel am Hals) - die moderne Version wäre SwissPass-Kinder (mit umgehängten SwissPass) bei der Übergabe von Eltern an Grosseltern oder Paten…. oder es gibt in Zukunft vielleicht doch eine einfachere Lösung.
Immerhin gibt’s TWINT - da kann ich wenigstens als Götti die 30 CHF an die Eltern twinten… 🙂