Bei einem Billett Burgdorf - Winterthur handelt es sich um ein Streckenbillett und diese sind für jenen Kalendertag bis 5 Uhr am nächsten Tag gültig, der zum Zeitpunkt des Kaufes festgelegt wurde. Die Strecke ist auf dem Billett aufgedruckt und kann bei diesem Start - Ziel z.B. lauten: via Olten - Zürich… oder auch via Bern - Olten - Zürich… aber man darf die Strecke nur einmal befahren. Es ist also nicht verboten, bei einem Streckenbillett (nicht Sparbillett) die Fahrt zu unterbrechen - man darf die Fahrt aber nicht wiederholen.
Zu früheren Zeit - als der Kondukteur noch nach jedem Halt die Billette verlangte und es alle 50km “Alles Billette” hiess - teilte man als Fahrgast diese ausserordentlichen Unterbrüche gerade im Zielbereich dem Kondukteur mit, weil der letzte Knips anders gesetzt wurde (glaub quer). Heute mit dem Scan ist es ja noch ausgeprägter - selbst beim Ausflugsabo erlebt, als der Buschauffeur bei der Letztkontrolle zu mir sagte: “Mensch, wo bist du nur herumgefahren - du bist ja 7 mal gecheckt worden”….