Hallo zusammen
Darf die SBB einen Zuschlag (auch Busse genannt) erheben, wenn ein Reisender mit einem internationalen Sparticket in der Schweiz für den deutschen Streckenanteil keine gültige BahnCard 25 vorweisen kann?
Oder ist für die Kontrolle der Billette auf der deutschen Strecke doch ausschliesslich die Deutsche Bahn zuständig?
Der Reisende hätte nämlich den Fehler durch den Kauf eines zweiten Billetts für die deutsche Strecke (zum vollen Preis) problemlos beheben können.
Gruss, Reto