Der Beitrag beruht auf einer Diskussion im Bekanntenkreis und der Feststellung:
Fahren unter falschem Namen ist schlimmer als schwarzfahren! - auch wenn Motiv nachvollziehbar!
Auslöser war der Übergang bei den Gemeindetageskarten, aber auch ein Artikel von SRF-Espresso, der die Unterschiede zwischen schwarzfahren oder noch zusätzlich Missbrauch (Fahren unter falschem Namen) deutlich aufzeigt.
Die Gründe für die rigide Regelung (e-Ticket kann dupliziert werden) war allen bekannt, nicht aber die Konsequenzen: Einbezug der Polizei wegen Offizialdelikt, Strafantrag und Einschaltung von Gericht, Bestellung eines Anwalts… Beim Link am Schlusse handelt es sich einen besonders krassen Fall. Juristisch fällt das Delikt unter Missbrauch.
Uneinig waren wir uns bezüglich der Konsequenzen und da würde es Sinn machen, mehr Infos zu erhalten. Ebenso sollte meiner Meinung diese e-Tickets gleichgültig von welchem Herausgeber leichter rückerstattet werden - es würde auch verhindern helfen, dass einige “ besonders Mutige” trotzdem das Risiko eingehen nach der Devise: Es findet sowieso keine Kontrolle statt oder der Kontrolleur merkt das nicht.
-- Neue Gemeindetageskarten (bei den alten war dies noch kein Problem) Ein Senioren-Ehepaar möchte am fixen Datum zusammen eine Reise unternehmen, der Frau geht es gesundheitlich nicht gut und muss passen, bisher konnte auch wegen der Anonymität eine andere Person einspringen, der andere mag nicht alleine reisen und bleibt ebenfalls zuhause = 2 persönliche Gemeinde-Tageskarten futsch, keine Erstattung
-- Sparbillette für den Hinweg eines kleinen Ausflugs, Personen wie vorhin, eine Person fällt und muss rasch zum Arzt, 1-2 Stunden gehen für beide verloren = Zug aus Eigenverschulden verpasst, keine Erstattung.
-- Senioren unternehmen mit ihren beiden Enkeln einen Tagesausflug und lösen dummerweise für die in der SBB App hinterlegten Enkel je eine e-Kinder-Tageskarte - nur haben die 7 und 9 Jährigen wegen ihrem Alter und weil sie sonst nicht ins Ausland müssen dummerweise weder Pass noch Identitätskarte = schwarzfahren Auch der Hinweis auf den SwissPass hilft in so einer Situation nicht weiter, weil Elternabhängig und besonders wenn noch Wohnort und Heimatort identisch sind…
-- Ein Senior macht eine Fahrt mit EasyRide unter dem Namen des Partners z.B. auf der roten App eigener SwissPass, auf der grauen diejenige des Partners und er aktiviert die falsche App. Übrigens diese doppelte Hinterlegung mache auch ich und meine Frau, hat Vorteile, wenn bei einer gemeinsamen Reise eines der Handy aussteigen sollte - passiert nicht nur bei der jüngeren Generation…
Ja, ich möchte auch noch einen wirklich dumm abgelaufenen Fall erwähnen und denke dabei besonders an @Handirrr, dem ich letzthin einen Vorschlag machte für seine Tochter und dabei nochmals appelliere: Bitte den Artikel gut durchlesen und der Tochter die Konsequenzen einer Fehlmanipulation klarmachen!
Der Link: https://www.srf.ch/news/panorama/falsches-oev-ticket-sbb-krebst-nach-strafantrag-gegen-teenager-zurueck