a) Die Angaben zur Kinder-Mitfahrkarte befinden sich nicht auf dem SwissPass der Grosseltern, sondern auf dem SwissPass des Kindes. Der Kontrolleur sieht also auf dem SwissPass des Kindes, ob Sie als begleitende Person dort notiert sind und auf Ihrem SwissPass stellt er die richtige Begleitperson fest.
b) Ja, die Grosseltern zahlen je 30 CHF, aber es besteht keine Verpflichtung, wenn IMMER beide mit den Kindern reisen, dass auch für beide Grosselternteile je eine Kinder- Mitfahrkarte gelöst werden muss. Es muss einfach jener Grosselternteil, auf den die Kinder-Mitfahrkarte lautet immer dabei sein…
Hier steht unter Kinder-Mitfahrkarte alles dazu: https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/junior-karte-kinder-mitfahrkarte.html
Bitte beachten Sie besonders die Aenderungen seit April 2022 unterer Teil des Textes (nach unten scrollen) - dort wird die Systemänderung erklärt. Während früher die Kinder-Mitfahrkarte auf einem Papier-Billett war, welches meistens die Grosseltern aufbewahrten…. ist neu die Kinder-Mitfahrkarte auf dem roten SwissPass des Kindes (=welcher meistens bei den Eltern ist)… also für die Reise mit dem Kind immer den SwissPass des Kindes bei den Eltern verlangen ( es gibt den SwissPass halt nur 1 Mal)