Ex-Bähnler
Namensänderungen an Fahrausweisen sind, wie im Flugverkehr auch, ausgeschlossen. Im Flugverkehr geht es darum, den Graumarkt zu verunmöglichen. Ich gehe davon aus, dass dies bei den Bahnen ebenfalls der Fall ist.
Ob Rückerstattungen möglich sind, entscheidet das jeweilige Bahnunternehmen, hier SNCF.
Viele Grüsse
Roland
