Hallo AS66
Danke für deine Frage.
Im Tarif steht so:
“Die Reisenden haben Anspruch auf Beförderung in der Klasse, auf die ihr Fahrausweis lautet oder tiefer. Die Klasseneinteilung gilt auch für die Gänge, Vorräume und Einstiegsbereiche der Wagen. Bei Doppelstockwagen mit beiden Klassen und offenen Treppen gelten die Vorräume und Treppen als Bereich 2. Klasse.”
Toilette sind nicht erwähnt, darum heisst es, man kann mit einem 2.Kl Billett das WC in der 1.Kl benutzen.
Schönen Tag
EleonoraS