Enkel: Bei diesen “Gratisfahrkarten” für Kinder muss man unterscheiden zwischen der Junior-Karte und der Kinder-Mitfahrkarte. Die Junior-Karte gilt für beide Elternteile, ist aber den Eltern und Adoptiveltern vorbehalten.
Die Kinder-Mitfahrkarte dagegen bezieht sich auf bestimmte, im voraus festgesetzte Person - ist also personenbezogen. Dies kann ein Grosselternteil, Götti, Gotte, Vormund oder sonst irgend eine Person sein. Ob die Begleitperson über 16 Jahre mit GA, Halbtax oder Vollpreis oder ob sie 1. oder 2. Klasse fährt ist für die Kinder- Mitfahrkarte nicht von Bedeutung, das Kind reist in der gleichen Klasse mit.
Wenn man jetzt als Grosselternpaar immer gemeinsam reist, reicht die Kinder-Mitfahrkarte auf einen Grosselternteil - grundsätzlich sollte also die Wahl auf den Grosselternteil fallen, der noch rüstiger ist, d.h. eher mit dem Kind reist Wenn jetzt aber dieser Grosselternteil kurz- oder langfristig ausfällt oder gar stirbt, ist eine Übertragung auf den andern Grosselternteil für den Rest der Gültigkeit nicht möglich - es muss eine neue Kinder-Mitfahrkarte gelöst werden.
P.S. Ich empfand Ihre Aufteilung Grossvater+Enkelsohn und Grossmutter+Enkeltochter sympathisch, weil auch eine gewisse Beziehungs-Logik dahinter steckt - hat leider aber nichts mit der “personenbezogenen Logik” der SBB zu tun, die sehen halt hinter einem Grosselternpaar keine “zusammen gehörende Einheit” wie es bei Eltern ist. Darum kann ich Ihre Nachfrage auch nachvollziehen… 👍