Falls ein Grosselternteil sofort eine neue Mitfahrkarte lösen wollen, dann kann der SwissPass sofort gemacht werden und erst einmal ist einfach die Mitfahrkarte des Grosselternteils (oder beide) hinterlegt. In einem zweiten Schritt kann dann die Juniorkarte im Oktober 2022 hinterlegt werden, wenn diese erneuert werden muss.
Wenn der Grosselternteil mit dem Kind auf Reisen geht, muss dem Kind der Swisspass mitgegeben werden. Falls der SwissPass des Kindes auf das Handy des zugewiesenen Grosselternteils geladen wird, muss ein Ausweis mitgegeben werden, weil das Kontrollpersonal einen amtlichen Ausweis verlangen darf, wobei der SwissPass des Kindes auch als Ausweis zugelassen ist.
Genau gleich verhält es sich bei der Juniorkarte - der Unterschied ist nur: Die Juniorkarte gilt für beide Elternteile, bei der Kinder-Mitfahrkarte muss jedes Grosselternteil eine eigene Kinder-Mitfahrkarte lösen, genau gleich wie bei Fremdpersonen.