In den FAQ steht beim Kauf eines E-Tickets welche Dokumente muss ich dem Kontrollpersonal zeigen: (erst wenn man dazu aufgefordert wird)
"Ihr online gekauftes Billett ist personengebunden und nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen und auf die reisende Person lautenden, amtlichen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte, Fahrausweis). Wenn Sie ein Halbtax/GA besitzen, gilt auch dieses als amtlicher Ausweis.
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/produkte-services/billette/schweiz/billette.html#anchor8
Das ist so zu verstehen: E-Tickets sind personengebunden, d.h. das Kontrollpersonal darf überprüfen, ob diese eigenen Angaben - sprich Name, Vorname, Geburtsdatum mit einem amtlichen Ausweis (diese sind alle nicht elektronisch, sondern physisch ) gegenprüfen und in diesem Zusammenhang werden GA/Halbtax ausdrücklich als zugelassene Dokumente anerkannt. Das auf dem Handy hinterlegte Halbtax ist eben kein physisches Dokument, weil es mehrfach auf verschiedenen Handys dupliziert werden kann - die rote Karte auf einen bestimmten Namen gibt es nur einmal - ein Unikat und bei vielen diesen Unikatsdokumenten ist deshalb ein Ablaufdatum aufgedruckt.
Wenn man also das Halbtax korrekt hinterlegt hat und das Foto für den Kontrolleur in der SBB-Mobile App sichtbar ist, wird damit nur die Berechtigung für ein Halbtax dokumentiert - anders gesagt: **der Halbtaxpreis wird durch das Kontrollpersonal bei der elektronischen Hinterlegung nicht angezweifelt.
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Ich persönlich sehe da eben DAS Problem bei diesem Paradigmenwechsel bei der Juniorkarte /Kinder-Mitfahrkarte, wenn diese auf das eigene Handy von mehreren Personen geladen wird und man nicht die zugehörigen Ausweise der Kinder (ID, Pass oder eben physischer SwissPass) bei sich hat - da war die Situation des alten Papierausweises eben weniger bürokratisch, auch wenn dieser nach 2 Monaten wegen dem Druck bei Aufbewahrung im Portemonnaie kaum mehr lesbar war…. es war immerhin mein Billett - mein Dokument…
Wenn ich also nach Ostern mit den Enkelkindern in den Kinderzoo gehe, werde ich die Kindertageskarten dorthin am bedienten SBB-Schalter kaufen und nicht über meine SBB-mobile App, weil diese auf Wertpapier ausgedruckten Belege nicht verpflichten, zusätzlich noch alle Reisepässe, resp. Identitätskarten, oder alternativ die SwissPässe aller Kinder mitführen….