Hallo Reise123
Vielen Dank für deine Anfrage.
Hier gilt ebenfalls der normale Kündigungsprozess. Das Halbtax muss spätestens einen Monat vor der jährlichen, automatischen Verlängerung gekündigt werden. Nur ein Todesfall, eine ärztlich bescheinigte Reiseunfähigkeit oder ein Wechsel auf ein GA berechtigt zu einer Teilrückerstattung.
Wenn du das Halbtaxabonnement kündigen willst (vor Ablauf der Kündigungsfrist) hast du folgende Möglichkeiten: über die Website swisspass.ch an jeder bedienten Verkaufsstelle, telefonisch über das SBB Contact Center unter 0848 44 66 88 (Mo bis Fr von 8 bis 20 Uhr, (CHF 0.08 / Min.)
Ich wünsche dir einen schönen Tag.
Gruss, LauraV