Eagleeye92:
Die Situation ist für den “Normalfall” hier beschrieben: https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/junior-karte-kinder-mitfahrkarte.html
Zum Kapitel Juniorkarte kaufen steht: Die Junior-Karte erhalten Sie an jedem bedienten Bahnschalter. Bringen Sie für den ersten Kauf der Junior-Karte bitte für alle Personen die Reisepässe, einen anderen amtlichen Ausweis oder das Familienbüchlein mit. Die Personalien der Eltern und des Kindes, insbesondere das Geburtsdatum des Kindes, werden geprüft. Beim Lösen der Gratis-Junior-Karte für das dritte Kind weisen Sie zudem die beiden anderen Junior-Karten vor.
Unter dem Begriff “Eltern und deren Bezug zu einem Kind” verstehe ich nach Gesetz “leibliche Eltern oder Adoptiveltern” und in diesem Falle haben sie die notwendigen Unterlagen und beide Elternteile sind auf der Juniorkarte, die im Doppel ausgestellt werden - Kosten insgesamt 30 CHF /Jahr.
Bei der Kinder-Mitfahrkarte steht: Mit der Kinder-Mitfahrkarte reist ein Kind ab 6 Jahren bis vor dem 16. Geburtstag ein ganzes Jahr lang in Begleitung einer erwachsenen Person durch die Schweiz. Die Begleitperson kann eine beliebige Person sein, sie muss jedoch mindestens 16 Jahre alt sein und für die Fahrt einen gültigen Fahrausweis für die 1. oder 2. Klasse besitzen. Die Kinder-Mitfahrkarte kostet 30 Franken für jede Begleitperson.
Die Kinder-Mitfahrkarte kostet ebenfalls 30 CHF und ist meiner Ansicht die richtige Karte für Sie als Stiefvater, auch wenn sie mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, aber das Kind NICHT adoptiert haben.
Meiner Ansicht hätte der Kindesvater das Anrecht auf die zweite Juniorkarte - auch bei einer Scheidung - und gerade in einem solchen Falle würde ich mich hüten zu versuchen, die zweite Juniorkarte auf den eigenen Namen ausstellen zu lassen. Wenn der Vater des Kindes verstorben oder unbekannt - lasse ich mal offen - aber dann würde sich auch aus andern Gründen die Frage der Adoption stellen und dann wäre das Problem sowieso obsolet.
Am besten gehen Sie beide mit den eigenen Ausweisen und dem des Kindes an einen bedienten SBB-Schalter und lassen sich beraten. Das ganze Problem stellt sich nur das erste Mal - alle weiteren Nachlösungen in den Folgejahren bauen auf den Erstentscheid.