Hallo Hermann1111
Danke für deine Fragen.
Wie verhalte ich mich, wenn die Button nicht aktiviert sind und der offizielle Reservationstermin (2 Tage) abgelaufen ist?
In diesem Fall kannst du direkt am Schalter das Gruppenbillett lösen. Meistens arbeiten wir mit anderen öV Gesellschaften zusammen und deswegen sind Reservierungen/Käufe von Gruppenbillette manchmal lediglich durch unsere Systeme möglich. Wenn die Frist verpasst ist, ist teilweise noch möglich etwas zu buchen wenn wir keine spezielle Bewilligungen einholen müssen (zB von anderen Bahnen/Gesellschaften).
Wie reserviere ich (ohne zu kaufen) Gruppenbillette «online»
Du hast hier zwei Möglichkeiten: an den Schalter zu gehen oder das SBB Contact Center anzurufen (0848 44 66 88, CHF 0.08/min). Wir können eine Sitzplatzreservierung kostenlos vornehmen, ohne das Gruppenbillett zu lösen.
Wie kaufe ich nach erfolgter Reservation mein Gruppenbillette
Auch hier, kannst du die Billette am Schalter kaufen (bis kurz vor der Reise, weil die Sitzplatzreservierung bereits gemacht ist) oder telefonisch im SBB Contact Center. Zu beachten ist jedoch, dass wir bei der telefonischen Bestellung die Billett per Post versenden (3-4 Arbeitstage im Voraus melden). Wir haben die Möglichkeit, das Gruppenbillett auszustellen, auch wenn eine Sitzplatzreservierung bereits vorhanden ist.
Grundsätzlich ist es so: entweder machst du alles (Sitzplatzreservierung + Billettkauf) direkt online, oder beides am Schalter (oder im SBB Contact Center mit 4-5 Tage Voranmeldung). Hauptsache ist, die Fristen werden eingehalten.
Kann dies telefonisch oder elektronisch erfolgen? Wie verläuft eine allfällige Rückerstattung von zuviel gekauften Billetten?
Das kannst du auch telefonisch machen. Allerdings um das Billett auf die richtige Teilnehmeranzahl umzutauschen, musst du eventuell auch an den Schalter gehen: je nach dem wo du das Billett ursprünglich gelöst hast.
Eine allfällige Erstattung auf Gruppenbilletten wird gewährt, wenn
-das Gruppenbillett vorgelegt wird;
-die teilweise Nichtbenützung bescheinigt ist; (die fehlende Entwertung gilt nicht als Beweis für die Nichtbenützung)
-neu gelöste Billette vorgelegt werden oder bewiesen wird, dass neue Billette gelöst wurden;
-die Nichtbenützung erwiesen ist
Nach ausgeführter Reise darf die Ausgabestelle Erstattungen des für fehlende Personen bezahlten Preises nur vornehmen, sofern die wirkliche Teilnehmerzahl vom Kontrollpersonal auf dem Gruppenbillett nach Möglichkeit je einmal auf der Hinfahrt und auf der Rückfahrt bescheinigt wurde oder die Nichtbenützung vom Reiseleiter einwandfrei nachgewiesen werden kann (Vorlage neu gelöster Fahrausweise, Bestätigungen der Schulsekretariate, Rechnungen usw.).
Wie verhalte ich mich, wenn kein Zugspersonal vor Ort ist, was meistens der Fall ist? D.h. keine Bestätigung vorweisen kann?
In Fahrzeugen mit Selbstkontrolle und in Zweifelsfällen liegt es in der Kompetenz des Leiters des betreffenden Dienstes, eine Auszahlung für fehlende Personen zu gewähren oder abzulehnen. Der Reiseleiter hat zudem seine Angaben auf der Rückseite des Gruppenbilletts mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
Ich hoffe, wir konnten behilflich sein. Ich wünsche dir einen schönen Nachmittag.
Gruss
EleonoraS