Hallo Matthias2
Die SBB schreibt dazu auf ihrer Webseite:
- Die SBB ist verpflichtet, Reisende gleichentags an ihr Ziel (Endziel auf der Fahrkarte) zu bringen – dies auch mit mehrmaligem Umsteigen oder über einen Umweg. Entschädigungen wegen verpasster Fluganschlüsse, Theatervorstellungen, Konzerte, Arbeitsausfall, Prüfungen usw. sind hingegen im Personenbeförderungsgesetz nicht vorgeschrieben.
Und was nicht vorgeschrieben ist mach die SBB in der Regel auch nicht.
Vorgeschrieben sind hingegen Entschädigungen bei Verspätungen von über einer Stunde.
https://www.sbb.ch/de/hilfe-und-kontakt/erstattung-entschaedigung/entschaedigung-bei-verspaetung.html
Gruss, Reto