Hallo Weber
In geschlossenen Räumen (Zug, Bus, Tram etc.) gilt weiterhin die Maskenpflicht. Die Lockerungem betreffen nur die Aussenräume.
Auszug aus der Medienmitteilung des BAG
- Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben
Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen, wird aufgehoben. Im öffentlichen Verkehr gelten als Aussenräume sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen, wie Perronanlagen (auch unterirdisch), Haltestellen, Unter- und Überführungen oder Hallen und Ladenpassagen. Als Innenräume gelten geschlossene unterirdische Bahnhofsanlagen (zum Beispiel der Tiefbahnhof Zürich) einschliesslich der Zugangsbereiche sowie Shoppingbereiche in Untergeschossen und geschlossene Wartesäle.
Gruss, Reto