Die temporären Tarifmassnahmen mit dieser Änderung würdem am 21. März publiziert.
Für die Details gilt nach wie vor Tarif 600, Punkt 6.1.3: maximale Abmessung 1.20×0.80×1.00m, durch den Benutzer gut ein- und ausladbar (nicht zu schwer). Sollte für ein normales E-Bike gelten (das gilt gesetzlich ja auch als Fahrrad), aber eher nicht für die schnellen E-Bikes mit grossem Akku. Die brauchen ja auch eine Nummer und gelten im Strassenverkehr nicht als Fahrrad.