@Ex-Bähnler recht. 😀
Hier legt er die Definition von “Reise” aus meiner Sicht sehr eng aus, indem er die Weiterreise in einem anderen Zug verlangt. Man könnte aber auch einfach aussteigen und dann wieder einsteigen. Oder sitzen bleiben. Bei normalen Billetts von Tarifverbunden ist das ja auch erlaubt: fahrt bis zur letzten Haltestelle im Verbundgebiet, normales Billett ab dort.
Ich glaube der Arcobalena sieht das inzwischen auch so. Der von @Ex-Bähnler zitierte Passus existiert in den Bedingungen von 2017. Seit Juni 2021 gibt es neue Bedingungen: https://www.ticino.ch/dam/jcr:c742c29e-3f0d-4c8d-bf58-460f8cc55561/Condizioni%20utilizzo%20TiTi_DE.pdf
Dort liest sich der Punkt “4.3.2 Reisen ausserhalb des Geltungsbereichs des TVA” anders:
Das Ticino Ticket gilt für die Strecke innerhalb des TVA und nur zwischen Haltestellen,
die sich innerhalb des Gemeindegebiets befinden.
Bsp.: Abfahrt in Bellinzona und Halt in Lugano (oder umgekehrt). Das Ticino Ticket kann
innerhalb der Strecke verwendet werden.
Bsp.: Abfahrt in Bellinzona und Halt in Airolo (oder umgekehrt). Das Ticino Ticket kann
innerhalb der Strecke verwendet werden.
Bsp.: Abfahrt in Bellinzona und Halt in Arth Goldau (oder umgekehrt). Das Ticino Ticket
kann nicht verwendet werden, so dass man ein normales Ticket für die gesamte Strecke
kaufen muss.
Es ist also nur noch die Rede von “Strecke” nicht mehr “Reise”, womit es aus meiner Sicht auch bei enger Auslegung kein Problem sein sollte, ab Airolo ein normales Billett zu kaufen.
Wobei man in der Praxis wohl ab Bellinzona lösen wird, denn die Fernzüge halten ja nicht in Airolo.